Sicherheitshinweis:
Außenständer:
Bei Gängen und Verkehrswegen müssen diese mindestens 500 mm höher als die oberste Lagerebene sein, um Gänge gegen herabfallendes Lagergut zu sichern.
Durchfahrten und Überbauten:
Diese müssen mit einer geschlossenen Ebene wie z. B. einem Gitterrost, einer Drahtgitterauflage oder einer Spanplatte versehen sein.
Lichte Durchgangshöhe: mindestens 2000 mm
Durchschubsicherungen:
Bei einem kleineren Abstand als 100 mm zwischen den Paletten im Doppelregal sind diese einzusetzen.
Rammschutzecken:
Gemäß DUGV-Regel 108-007(BGR 234) müssen diese bei Außenständern und Durchfahrten angebracht werden.
Einzelregale frei im Raum stehend:
Gegen Herabfallen von Lagergut sind diese rückseitig mit Gitterrückwänden auszustatten.
Bodenbeschaffenheit zur Aufstellung der Regale:
Die Betongüte sollte mindestens C20/25 nach DIN EN 206-1 (DIN 1045-2) und die Betonstärke mindestens 200 mm betragen.
Traglastschilder: sind an jeder Regalanlage anzubringen
Gesetzgebung:
Die Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer ist ab einer Höhe von 7500 mm Oberkante des Lagergutes zu beachten.
Die Angaben gelten nur für gleichmäßig verteilte Last bei einer Innenaufstellung
Erdbebenlasten, Wind- und Schneelasten sind nicht berücksichtigt und müssen separat erfragt werden.
Den Werten der Belastungstabelle liegen 3 Regalfelder mit je mindestens 2 Holmebenen zugrunde. Werden weniger Felder aufgestellt, reduzieren sich die Belastungswerte.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel abverkauft wird und wir deshalb nur die lokal verfügbare
Menge
({{ product.amount }} Stück) verkaufen können. Ihr Warenkorb wurde
automatisch
angepasst.