Gefahrenhinweise | |
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H226 | Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
H336 | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Sicherheitshinweise | |
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P210 | Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. |
P233 | Behälter dicht verschlossen halten. |
P240 | Behälter und zu befüllende Anlage erden. |
P241 | Explosionsgeschützte Geräte verwenden. |
P261 | Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. |
P271 | Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
P280 | Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. |
P303+P361+P353 | Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. |
P304+P340 | Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
P312 | Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum, Arzt anrufen. |
P370+P378 | Bei Brand: Andere Löschmittel als Wasser zum Löschen verwenden. |
P403+P233 | An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. |
P403+P235 | An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. |
P405 | Unter Verschluss aufbewahren. |
P501 | Inhalt / Behälter gemäß den lokalen/nationalen/internationalen Vorschriften einer Abfallsammelstelle zuführen. |
Eigenschaften | |
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Farbe: | gelb |
Inhalt: | 50 |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.