A1 Patrone für organische Dämpfe. Für Maske Force 8. Pack à 2 Stück.
Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden.
Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädlichen Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.
- Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt
- Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf
- Beim Schweißen entsteht Rauch
Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP 1: Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration).
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP 2: Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z. B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP 3: Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.
Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.
Kombinationsfilter aus Gas- und Partikelfilter P2: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z. B. beim Farbspritzen, Sprühkleben).
Allgemeine Hinweise: Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung.
Mundschutz bietet Ihnen keinen Schutz vor lungengängigem Feinstaub und gefährlichen Arbeits-
stoffen.
Die Lagerzeiten:
Atemfilter bieten die Gewähr, dass sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Lagerzeiten müssen vom Hersteller angegeben werden und betragen zwischen 3 und 5 Jahren. Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern und partikelfiltrierenden Halbmasken ist bei sachgemäßer Lagerung üblicherweise auf 3 Jahre begrenzt.
Eigenschaften | |
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Ausführung: | Atemschutz |
Filtersystem: | Gasfilter |
Schutz: | A1 |
Dolomitstaub-Prüfung D: | Nein |
Filteranschluss: | Bajonett-Verschluss |
Variante: | Atemschutzfilter |
Filtertyp: | A - Organische Gase + Dämpfe (Siedepunkt über 65°C) |
Geschlecht: | Herren |