Gefahrenhinweise | |
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H222 | Extrem entzündbares Aerosol. |
H229 | Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. |
H315 | Verursacht Hautreizungen. |
H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
H336 | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
H411 | Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
EUH018 | Kann bei Verwendung explosionsfähige / entzündbare Dampf /Luft-Gemische bilden. |
Sicherheitshinweise | |
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P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P210 | Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. |
P211 | Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. |
P251 | Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. |
P260 | Aerosol nicht einatmen. |
P271 | Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
P302+P352 | Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen. |
P305+P351+P338 | Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
P332+P313 | Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P337+P313 | Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P362+P364 | Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. |
P410+P412 | Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. |
P501 | internationalen Vorschriften |
Eigenschaften | |
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Inhalt: | 0,5 l |
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich, kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Zentrale Annahmestellen sind etwa öffentliche Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen.